Neuigkeiten zum Beitragsansuchen – Landesgesetz 13/1991
Coopbund hat diese Woche in Zusammenarbeit mit dem Amt für Menschen mit Behinderungen ein Informationstreffen veranstaltet, um die Sozialgenossenschaften bezüglich der Beitragsansuchen laut Landesgesetz 13/1991 zu informieren. Hier haben wir für euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Die Südtiroler Sozialgenossenschaften, welche in den Bereichen Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen tätig sind, können beim Amt für Menschen mit Behinderungen ein Ansuchen zur Gewährung eines Beitrages einreichen. Gefördert werden laufende Ausgaben für:
- Beschäftigungs- und Arbeitstätigkeiten
- Arbeitseingliederung
- Betreuung und soziale Integration,
- Ferienaufenthalte
- Freizeit/Förderung sozialer Beziehungen
- Führung von Sozialdiensten
Die wichtigsten Neuerungen dieses Jahres, welche die Sozialgenossenschaften betreffen, sind:
- Für die Gewährung eines Beitrags müssen die Sozialgenossenschaften des Typs B mindestens drei benachteiligte Personen im Rahmen eines Arbeitsintegrationsprojektes laut Gesetz 381/1991 betreuen (mindestens 12 Stunden/Woche/Person)
- Es können nicht mehr Beiträge für die Arbeitsstunden der Freiwilligen beantragt werden.
Im Rahmen des Treffens von Coopbund haben die Vertreter des Amtes für Menschen mit Behinderungen den Genossenschaften einige Tipps gegeben, wie sie das Beitragsansuchen richtig ausfüllen:
- Wenn Ergänzungen zum Ansuchen telematisch übermittelt werden, im Betreff “Ergänzung Beitragsansuchen” angeben, um eine doppelte Protokollierung zu vermeiden.
- Im Feld, wo die telematische Adresse für die Mitteilungen anzugeben ist, ersuche ich, die PEC- oder E-Mail-adresse anzuführen, nicht aber alle beide.
- Wenn die Daten des Rechtssitzes gleich sind wie jene des Verwaltungssitzes, ist nur das Feld des Rechtssitzes auszufüllen.
- In den verschiedenen Blättern die erste Spalte mit fortlaufenden Nummern ausfüllen und Beträge ohne Dezimalzahlen einfügen.
- Blatt A1 (benachteiligtes Personal): sollte eine benachteiligte Person während des laufenden Jahres von befristet auf unbefristet wechseln, den Kostenvoranschlag nur einmal anführen, entweder im Blatt “befristet” oder im Blatt “unbefristet”, um zu vermeiden, dass die Person 2 mal gezählt wird.
- Blatt A3 des Ansuchens (Tutor/Bezugsperson am Arbeitsplatz): es ist die Anzahl der begleiteten Betreuten anzugeben (auch Betriebspraktikum und Anvertrauungssabkommen)
- Ich habe die Spalte “Abschluss” gelöscht, nachdem beim Einreichen des Beitragsansuchens viele Genossenschaften noch keine effektiven Daten des Vorjahres haben und nur geschätzte Beträge einfügen. Die effektiven Daten werde ich dann aus der Abrechnung herausnehmen, welche innerhalb 30 April 2018 einzureichen ist
- Bezüglich der Eigenerklärungen auf Seite 3 des Ansuchens ersuche ich, eine einzige Eigenerklärung mit Aufstellung der einzelnen Punkte zu erstellen, auf Briefpapier der Genossenschaft und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet
- Im Datenblatt des Jahres 2017 habe ich in den Spalten “Art der Benachteiligung” und “Zuweisende Körperschaft” Filter eingebaut, mit der Möglichkeit, verschiedene Optionen auszuwählen
- Ich ersuche, die Hinweise zur Erstellung der Tätigkeitsberichte 2017 und 2018 aufmerksam durchzulesen und sich an diese zu halten!
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Provinz: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1007480
Für Fragen zu diesem Thema können Sie sich jederzeit an unseren Mitarbeiter Alex Baldo wenden:
alex.baldo@coopbund.coop