5 Pro Mille für die Sozialgenossenschaften
Es genügt eine Unterschrift und die Angabe der Steuernummer, um die Südtiroler Sozialgenossenschaften zu unterstützen. Auch im Jahr 2016 können die Steuerzahler den 5 Pro Mille des „Irpef“ für soziale Zwecke bestimmen.
Sozialgenossenschaften, die als ONLUS-Organisationen anerkannt sind, arbeiten im Interesse von benachteiligten Gesellschaftsgruppen. Sozialgenossenschaften des Typs A bieten Dienstleistungen im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Erziehungsbereich an, Sozialgenossenschaften des Typs B schaffen Arbeitsplätze für benachteiligte Personen.
Auch dieses Jahr gibt es die Möglichkeit die Tätigkeit der Sozialgenossenschaften direkt zu unterstützen. Es ist ganz einfach: bei der Steuererklärung (CU, 730, UNICO) genügt es im dafür vorgesehenen Feld die Steuernummer des Begünstigten einzutragen.
Wir veröffentlichen die Liste einiger Sozialgenossenschaften ONLUS von Coopbund, an welche die 5 Pro Mille überwiesen werden können.