Abkommen zur Verminderung des Steuersatzes der Rückvergütung
Die Gewerkschaften CGIL-AGB, UIL-SGK, ASGB und die Südtiroler Genossenschaftsverbände, unter ihnen auch Coopbund, haben das territoriale Rahmenabkommen zur Verminderung des Steuersatzes der Leistungsprämien und Sozialleistungen unterzeichnet.
Die Vereinbarung bezieht sich auf das Rahmenabkommen, das am 26. Juli 2016 von Legacoop, Confcooperative, AGCI und den nationalen Gewerkschaften unterzeichnet wurde. Durch das territoriale Abkommen können nun auch die Mitarbeiter jener Genossenschaften, die keine betriebliche Gewerkschaftsvertretung haben, von dieser Steuerbefreiung profitieren.
Für diese Verminderung des Steuersatzes muss mindestens eines der vom Gesetz vorgesehenen Produktions-, Wirtschafts-, Qualitäts-, Leistungs- oder Innovationsziele erreicht werden. Das Wachstum muss mit Zahlen belegt werden.
Das Abkommen setzt außerdem die Pflichten der Genossenschaften fest, welche den Mitarbeitern eine schriftliche Mitteilung zusenden müssen mit der Angabe der Zusammensetzung der Leistungsprämie und der angewandten Indikatoren. Diese Mitteilung muss auch dem im Abkommen vorgesehenen Paritätischen Komitee weitergeleitet werden, das die Ordnungsmäßigkeit der Maßnahme überprüft. Das Komitee setzt sich aus jeweils einem Vertreter der unterzeichnenden Verbände und Gewerkschaften zusammen. Coopbund wird von Tania Defant vertreten.
Das territoriale Abkommen hat eine Dauer von 24 Monaten und wird automatisch verlängert, ausgenommen einer ausdrücklichen Kündigung 30 Tage vor dem Ablauf.