Voucher wurden abgeschafft
Die italienische Regierung hat die Streichung der Wertgutscheine für sporadische und geringfügige Arbeitsverhältnisse beschlossen.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 25 vom 17. März 2017 wurden die Voucher und die gesamte Regelung der Nebenarbeit abgeschafft. Die Lohngutscheine können demzufolge nicht mehr erworben werden, um Gelegenheitsarbeit und Arbeitsspitzen in den Betrieben abzudecken. Derzeit gibt es leider noch keine Alternativen zu diesem Instrument.
Die Lohngutscheine, welche bis zum 17. März gekauft wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2017 benutzt werden. Für all diese Voucher bleibt die Regelung bezüglich der Pflichten, die den Auftraggeber betreffen, bestehen. Die Lohngutscheine müssen aktiviert und die Leistungen dem Arbeitsamt mitgeteilt werden (im Falle des Auftraggebers Unternehmer oder Freiberufler).