Beitragsansuchen: Ab dem 11. August nur noch digital
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schreitet voran. Ab dem 11. August 2016 darf die Kommunikation zwischen den Südtiroler Genossenschaften und der öffentlichen Verwaltung nur mehr digital erfolgen gemäß des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 82/2005 und des DPCM vom 13.11.2014.
Dies bedeutet, dass Beitragsansuchen, Rechnungslegungen, Ergänzungen sowie andere Dokumente nur mehr in digitaler Form mittels zertifizierter E-Mail-Adresse PEC an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden können. Dazu ist auch eine digitale Unterschrift erforderlich. Die Genossenschaften, welche über keine digitale Unterschrift verfügen, sollten sich also sobald wie möglich eine besorgen.
Wie kann die Genossenschaft eine digitale Unterschrift beantragen?
Die digitale Unterschrift muss persönlich vom Präsidenten der Genossenschaft bei der Handelskammer beantragt werden. Auf dieser Webseite finden Sie die genauen Anweisungen für die Erstellung einer digitalen Unterschrift: http://www.camcom.bz.it/de/dienstleistungen/handelsregister/digitale-unterschrift/usb-stick-mit-digitaler-unterschrift
PEC-Adresse
Jede Genossenschaft sollte außerdem überprüfen, ob di eigene PEC Adresse noch aktiv ist. Falls die PEC-Adresse nicht mehr aktiv ist, kann man sich an unsere Mitarbeiterin Michaela Fontana wenden und deren Aktivierung beantragen: michaela.fontana@coopbund.coop