Coopbund trifft Landesrätin Amhof
Austausch mit Landesrätin Amhof beim Verbandssitz am Mazziniplatz: Behandelt wurde eine Reihe von brandaktuellen Themen von besonderer Bedeutung und großem Interesse für das Genossenschaftswesen
Landesrätin Magdalena Amhof, zuständig für Arbeit, Europa und Personal, ist mit den Vertretern von Coopbund Alto Adige Südtirol zusammengetroffen, um sich über eine Reihe von brandaktuellen Themen von wesentlicher Bedeutung und großem Interesse für das Genossenschaftswesen in Südtirol auszutauschen.
Im Zuge der beim Verbandssitz am Mazziniplatz stattgefundenen Unterredung wurden verschiedene Themen gründlich beleuchtet, wobei auf einige prioritäre Angelegenheiten näher eingegangen wurde, die das Genossenschaftswesen besonders beschäftigen und an der Spitze der aktuellen Bedarfsliste stehen. Es gilt nämlich, die Probleme eines Sektors konkret anzugehen und zu lösen, der im sozialen Bereich eine strategische Rolle spielt und tagtäglich auf besondere und wichtige Bedürfnisse reagiert. Bekräftigt wurde auch die Notwendigkeit, das Potential der sozialen Kooperation und des gesamten Nonprofit-Bereichs zu entfalten. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei den aktuellen Projekten sowie den künftigen Ausbau- und Veränderungsvorhaben zum Wohle der Allgemeinheit geschenkt.
Monica Devilli, die Vorsitzende von Coopbund Alto Adige Südtirol, dankte der Landesrätin und stellte ihr die gesamte Struktur vor sowie die vielseitigen Tätigkeiten, die die mehr als 250 dem Verband angeschlossenen Genossenschaften in den verschiedensten Bereichen ausüben. Es handelt sich um Genossenschaften, die in Südtirol stark verwurzelt sind und die ihre Aufgabe darin sehen, Arbeitsplätze zu schaffen und berufliche Eingliederung zu fördern, damit für die Allgemeinheit wertvolle Dienste erbracht werden können. Die Zahlen sprechen für ihren Erfolg.
„Mit Landesrätin Amhof“, berichtet Monica Devilli, Vorsitzende von Coopbund Alto Adige Südtirol, „wurde insbesondere erörtert, ob es nicht sinnvoll wäre, mit Sozialgenossenschaften Vereinbarungen betreffend die berufliche Eingliederung zu treffen. Solche Abkommen werden in anderen Regionen zwischen der zuständigen Arbeitsmarktbehörde (Agenzia del lavoro), Sozialgenossenschaften und gewinnorientierten Unternehmen geschlossen. Wir haben als Beispiel die Situation angeführt, die wir in einer Studienreise zu Sozialgenossenschaften in der Emilia-Romagna kennengelernt haben. Dort hat die Regionalregierung beschlossen, dass für die berufliche Eingliederung über Sozialgenossenschaften die Arbeitsmarktbehörde mit Sozialgenossenschaften des Typs B und Unternehmen entsprechende Verträge abschließt, wonach die Sozialgenossenschaften beziehungsweise die Verbände von den Unternehmen Aufträge erteilt bekommen und je nach Wert des jeweiligen Auftrags eine gewisse Zahl von Mitarbeitern mit Behinderung einstellen. Die von der Genossenschaft auf diese Weise eingestellten Mitarbeiter mit Behinderung tragen im jeweiligen Unternehmen zur Berechnung der nach Gesetz 68/1999 verpflichtend zu beschäftigenden Personen mit Behinderung bei. Die Landesrätin hat großes Interesse bekundet. Auch das Thema des Europäischen Sozialfonds haben wir angeschnitten, wobei wir auf die Kritikpunkte eingegangen sind, die sich im Laufe der Zeit herausgestellt haben, sowie auf die letzthin beobachtete wesentliche Verbesserung. Hervorgehoben wurde auch, dass viele der uns angeschlossenen Genossenschaften und Konsortien mit diesem Thema befasst sind, und dass Aus- und Weiterbildung in unseren Unternehmen einen besonderen Stellenwert einnehmen.“