#CoronaHilfen Südtirol
Am vergangenen Samstag hat die Landesverwaltung die neuen Unterstützungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen genehmigt. Wir verweisen insbesondere auf:
Soziales Netz: Es wurde beschlossen, die Soforthilfe und die Beiträge für die Mieten der PHYSISCHEN PERSONEN zu erneuern und zu erweitern und zwar auf weitere Arbeitskategorien und –situationen, die bisher nicht berücksichtigt waren, wie z.B. bestimmte Situationen von saisonalen Angestellten und Grenzpendlern.
Für Informationen: https://coronahilfen.provinz.bz.it/soziales-netz.asp
Wann kann ich es beantragen? Ab MAI 2021
Bankkredite und Fonds: Seit dem 5. März ist eine neue Vereinbarung mit den Banken in Kraft.
Für Informationen: https://coronahilfen.provinz.bz.it/bankkredite-und-darlehen.asp
Wann kann ich es beantragen? Von JETZT bis 7. Juni 2021
Maßnahmen für Unternehmen: Die Provinz hat zwei Arten von Beihilfen definiert:
- Covid-Zuschuss für Kleinstunternehmen: von 3.000 bis 10.000 Euro. Wann kann ich sie beantragen? Ab Mitte April 2021
- Verlustbeiträge auf die Fixkosten: unterschiedliche Beträge je nach Umsatzrückgang. Wann kann ich sie beantragen? Ab Anfang JUNI 2021. Eine Vorfinanzierungen über Banken ist möglich.
Wir betonen, dass für beide Maßnahmen zur Unternehmensförderung der Umsatz bis zum 31. März 2021 berücksichtigt wird.
Für Informationen: https://coronahilfen.provinz.bz.it/beitraege-und-rotationsfonds-wirtschaft.asp