Genossenschaften: Die Steuerneuheiten 2018
Die wichtigsten Steuerneuheiten für das Jahr 2018 bezüglich der Abschreibung der Mehrwertsteuer, dem Ankauf von Treibstoff, der Zahlung der Löhne und der Steuergutschrift „Spesometro“, für euch zusammengefasst von unserem Buchhaltungszentrum Coopservizi.
>> Rundschreiben hier im Pdf-Format herunterladen
Mehrwertsteuerabschreibung
Die Agentur der Einnahmen hat mit Rundschreiben 17.1.2018, n.1/E, einige Klarstellungen vorgenommen und die Auslegung des Gesetzesdekrets (DL) 50/2017 teilweise abgeändert.
Laut der Interpretation des Rundschreibens, wird für die Eingangsrechnungen das Datum des Erhalts der Rechnung relevant. Laut dieser neuen Regelung könnte es vorkommen, dass z.B. für eine Rechnung mit Datum 31/03/2018, erhalten am 01/04/2018, die Abrechnung der Mehrwertsteuer im Zeitraum April (2. Trimester für trimestrale Buchhaltung) erfolgt, und nicht mehr im Monat März (1.Trimester für trimestrale Buchhaltung), wie es vorher möglich war.
!Wichtige Infos für die Kunden von Coopservizi:Wir bitten deshalb die Genossenschaften, welche die Buchhaltung bei uns erstellen, alle Lieferantenrechnungen mit einem Eingangsstempel mit Datum zu versehen oder auf die Rechnungen das Datum des Erhalts der Rechnung schriftlich anzuführen. Falls die Rechnung per PEC erhalten wird, so soll die PEC ausgedruckt werden. Wir raten außerdem eine Kopie der E-Mail oder des Umschlages mit der man die Rechnung erhalten hat, aufzubewahren.
Falls die Mitarbeiter von Coopservizi keine Informationen bezüglich des Empfangs der Rechnung erhalten, werden sie mit der größten Sorgfalt die Rechnung buchen; dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die nach dem 30. des Monats datiert sind, im darauffolgenden Monat gebucht werden.
Ankauf Treibstoff
Ab dem 1. Juli 2018 gilt:
- Die Treibstoffkarte wird abgeschafft.
- Die Abschreibung und die Absetzbarkeit der MwSt. wird auf die verfolgbaren Zahlungen begrenzt.
- Die effektive Operation muss durch Zahlungen mittels Kreditkarten, Bankomatkarten oder Prepaidkarte nachgewiesen werden.
- Für die Buchhaltung ist es nötig ein Dokument zu haben, das den Kauf des Treibstoffs dokumentiert mit Bezug auf das Fahrzeug das mit dem Treibstoff betankt wurde. Wir raten somit die Treibstoffkarte weiter zu benutzen, wo aber der Kilometerstand und der Stempel des Tankwarts nicht mehr nötig sind.
Zahlung der Löhne
Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber oder Auftraggeber verpflichtet, den Arbeitnehmer den Lohn und jeden Vorschuss desselben, mittels Bank oder Post, mit folgenden Zahlungsmitteln zu überweisen:
- Überweisung auf das mit IBAN identifizierte Bankkonto des Arbeitnehmers;
- elektronische Zahlungsmittel;
- Barzahlungen bei Bankschaltern oder Postschaltern, in denen der Arbeitgeber ein Bankkonto eröffnet hat mit Zahlungsauftrag;
- Ausgabe eines Schecks das dem Arbeitnehmer oder, falls er verhindert ist, einem Ermächtigtem direkt ausgehändigt wird. Die Verhinderung ist bewiesen, wenn der Bevollmächtige der Ehegatte/in, der Partner oder ein Familienangehöriger ist, vorausgesetzt er ist älter als 16 Jahre.
Steuergutschrift „Spesometro“
Um die nötige technologische Aufrüstung für die Übermittlung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen zu unterstützen, gewährt der Staat dem Steuerzahler eine Steuergutschrift von 100,00 €. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Guthabens sind:
- Das Unternehmen muss im Jahr 2017 eine Tätigkeit aufweisen;
- der Umsatz des vorangehenden Jahres (2016), des Jahres in dem die Kosten für die technologische Aufrüstung getragen wurden, muss unter 50.000,00 € liegen
- die Kosten für die technologische Aufrüstung müssen in der Steuererklärung angeführt werden (die Kosten wurden der Genossenschaft von Coopservizi in Rechnung gestellt)
Der Ausgleich der Steuergutschrift kann nur mittels des Einheitsvordruckes Mod. F24 erfolgen.
Für Infos
Für weitere Informationen oder Fragen können sich die Genossenschaften direkt an ihren Referenten von Coopservizi wenden.