Genossenschaften: Nur mehr elektronische Rechnungen ab 2019
Ab dem 01/01/2019 tretet die Verpflichtung der Ausstellung der elektronischen Rechnungen für alle Mehrwertsteuerinhaber, somit auch Genossenschaften, in Kraft.
Außerdem ist ab dem 01/07/2018 die Ausstellung der elektronischen Rechnung für folgenden Operationen verpflichtend:
- Abtretung von Treibstoff;
- Dienstleistungen, die von Subunternehmern und Subkontrahenten der Produktionskette der Unternehmen, im Rahmen eines Werk-Dienstleistungs- oder Liefervertrages mit der öffentlichen Verwaltung, erbracht werden.
Aus diesen wenigen Zeilen könnt ihr entnehmen, dass wir vor einer wichtigen Änderung im Produktions-, Versand/Empfangsprozess und nachfolgend der Aufbewahrung der Ein- und Ausgangsrechnungen stehen.
Das Buchhaltungszentrum von Coopbund „Coopservizi“ hat die zu ergreifenden Maßnahmen ausgewertet und wird die angeschlossenen Genossenschaften im zweiten Semester dieses Jahres kontaktieren, um Ihnen die geeignetste Lösung zu erläutern, sodass eine gemeinsame Planung der aktiven und passiven Rechnungsausstellung des Jahres 2019 möglich ist.