Öffentliche Ausschreibungen: Freie Bahn für Sozialklauseln
Die Landesregierung hat gestern (15.11.2016) die Anwendungsrichtlinie zur Vergabe von Warenlieferungen und Dienstleistungen an Sozialgenossenschaften genehmigt. Ab jetzt kommt bei der Auftragsvergabe nicht nur der Preis, sondern auch der soziale Charakter der Auftragswerber zur Geltung.
Mit dem Landesvergabegesetz gibt es für die öffentlichen Einrichtungen bereits seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit, bei der Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen Sozialgenossenschaften des Typs B den Vorrang einzuräumen. Diese Genossenschaften zielen auf die Arbeitseingliederung von sozial benachteiligten Personen ab. Für die konkrete Umsetzung dieser Möglichkeit, fehlte aber noch die Richtlinie mit den genauen Vorgaben, wie diese Auftragsvergabe erfolgen soll.
Mit der Genehmigung der Anwendungsrichtlinie wurde nun ein wichtiger Meilenstein gelegt. Ab jetzt steht der Direktvergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen an Sozialgenossenschaften des Typs B bei Aufträgen von bis zu 40.000 Euro und der Anwendung der Sozialklauseln bei Ausschreibungen bis zu 209.000 Euro (europäischer Schwellenbetrag) nichts mehr im Wege. Sozialklauseln verpflichten die Auftragswerber dazu, benachteiligte Personen zu beschäftigen und können auch die Anzahl der benachteiligten Beschäftigten, den Ausbildungsplan, den Arbeitsvertrag oder die Arbeitszeiten festlegen.
Der Südtiroler Genossenschaftsverband Coopbund freut sich ganz besonders über diese Neuerung, die aus einer langjährigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Institutionen – dem Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens und der Agentur für die Verfahren und Aufsicht im Bereich öffentliche Bau- Dienstleistungs- und Lieferaufträge – entstanden ist.
„Mit der Anwendungsrichtlinie wurden auch die genauen Bewertungselemente festgelegt. So kann bei der Auftragsvergabe die Erfüllung der Sozialklauseln objektiv bewertet werden“, so der Präsident von Coopbund Heini Grandi: „Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gestaltet sich so transparenter, sowie übersichtlicher und stützt sich nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die soziale Zielsetzung der Bewerber“.