Öffentliche Ausschreibungen: Neuigkeiten für Genossenschaften
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung von Coopbund und Coopservizi wurden die Mitgliedsgenossenschaften über die Vorschriften des gesetzesvertretenden Dekrets 231/2001 informiert. Dieses Dekret erstreckt die Haftung für Straftaten von natürlichen Personen auf die juristische Person, für die sie tätig sind. Mit dem Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC Nr. 32 vom 20. Jänner 2016 werden in Zukunft alle Sozialgenossenschaften, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, das Organisations- und Verwaltungsmodell 231 anwenden müssen.
Groß war das Interesse der Genossenschaften, die zahlreich erschienen sind und die Möglichkeit genutzt haben, ihre Fragen zum Dekret 231/2001 dem Experten der Anwaltskanzlei CD&P zu stellen.
Für weitere Informationen, können Sie sich an Paola Cardinaletti, Direktorin von Coopservizi,wenden: paola.Cardinaletti@servizi-bz.coop