Ordentliche Revision: Höhere Strafen für nachlässige Genossenschaften
Haushaltsgesetz 2018: Den Genossenschaften, die sich der ordentlichen Revision nicht unterziehen, drohen höhere Strafen.
Den unechten Genossenschaften wurde der Kampf angesagt. Vor etwas mehr als zwei Jahren hat die „ACI – Alleanza delle Cooperative Italiane“, die Vereinigung der italienischen Genossenschaften, 100.000 Unterschriften gesammelt, um eine strengere Kontrolle der Genossenschaften zu beantragen und illegale Handlungen so zu verhindern.
Mit der Genehmigung des Artikels 1, Paragraph 936 des Haushaltsgesetzes 2018 (Gesetz 207/2017) wurden diese Forderungen teilweise umgesetzt. Das Haushaltsgesetz hat nämlich die Strafen gegen Genossenschaften, welche die Revisionstätigkeit verhindern oder die Voraussetzungen der überwiegenden Gegenseitigkeit nicht erfüllen, verschärft.
Löschung aus dem Register im Falle von Verweigerung der Revision
Verweigert sich eine Genossenschaft sich der ordentlichen Revision unterzuziehen, so kann sie aus dem Register der genossenschaftlichen Körperschaften gelöscht werden. Die Genossenschaft wird demzufolge aufgelöst und das verbliebene Reinvermögen wird dem Mutualitätsfonds überwiesen. Auch die Verwalter der Genossenschaften können strafrechtlich verfolgt werden.
An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass nicht die einfache ausstehende Durchführung der Revision bestraft wird, sondern die bewusste Ablehnung derselben.
In bestimmten Fällen sind auch Verwaltungsstrafen vorgesehen. Diese wurden vom Regionalgesetz Nr. 14 vom 25.Oktober 2016 festgelegt. Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie hier:
https://www.coopbund.coop/de/11419-2/
Für weitere Informationen können Sie sich an die Revisoren von Coopbund wenden:
monica.devilli@coopbund.coop
mirco.introvigne@coopbund.coop