Sonderbeitrag an Genossenschaften mit Umsatzrückgängen von über 20 Prozent im Jahr 2020
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass die Landesregierung am 27. Juli, auch dank der Intervention der Genossenschaftsverbände, einen außerordentlichen Sonderbeitrag für Genossenschaften beschlossen hat, die sich aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten befinden. Die Kriterien für die Mittelvergabe wurden gemeinsam mit den Genossenschaftsverbänden, darunter auch Coopbund, ausgearbeitet. Als Voraussetzung zählt ein Umsatzerlös von mindestens 20.000 Euro im Jahr 2020 (10.000 Euro bei Start-Ups) und ein Rückgang des Produktionswertes von mindestens 20 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr (mit Ausnahme der Start-up-Genossenschaften, die keinen Umsatzeinbruch nachweisen müssen).
Genossenschaften, die Zugang zu anderen Corona-Hilfen in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft oder Sozialwesen haben, kommen nicht in den Genuss der Maßnahme, ebenso wie die Gesellschaften für wechselseitige Unterstützung, die Wohnbaugenossenschaften und Genossenschaften für den Bau von Parkplatzanlagen sowie Raiffeisenkassen und Garantiegenossenschaften (Confidi).
Die Förderungen richten sich je nach Umsatzerlös der Genossenschaft und reichen von 3.000 bis 15.000 Euro. Anträge können innerhalb 15. Oktober 2021 im Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden.
Coopservizi wird seinen Mitgliedern mitteilen, ob sie die Voraussetzungen für eine Antragsstellung erfüllen, die anderen Genossenschaften müssen sich an ihren Wirtschaftsberater wenden.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://news.provincia.bz.it/de/news/corona-sonderbeitrag-an-genossenschaften-mit-umsatzeinbussen