Sozialgenossenschaften mit mehreren Tätigkeitsfeldern nun auch in Südtirol möglich
Nach langem Warten ist nun auch in Südtirol die Errichtung von Sozialgenossenschaften mit mehreren Tätigkeitsfeldern möglich. Dies wurde gestern von der Regionalregierung beschlossen.
In Südtirol wurden bislang Sozialgenossenschaften des Typs A und jene des Typs B streng getrennt. Die Gründung einer Genossenschaft mit beiden Tätigkeitsfeldern wurde hierzulande nicht anerkannt. Der Genossenschaftsverband Coopbund fordert schon seit langem diese Möglichkeit und hat dieses Anliegen auch bei der letzten Aussprache mit dem zuständigen Landesrat erneut vorgebracht.
Gestern hat nun die Regionalregierung das Verbot aufgehoben und die entsprechende Durchführungsverordnung abgeändert. So können Sozialgenossenschaften in Südtirol künftig sozio-sanitäre, kulturelle und erziehungsbezogene Dienstleistungen sowie Tätigkeiten im Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbereich, die auf die Arbeitseingliederung benachteiligter Personen abzielen, gleichzeitig ausüben.
Vorausgesetzt wird, dass für die Umsetzung der Zielsetzungen koordinierte Tätigkeiten erforderlich sind und diese Verbindung aus der Satzung deutlich hervorgeht. Außerdem muss die Buchhaltung der verschiedenen Tätigkeiten klar getrennt werden.
Die von der Regionalregierung beschlossene Änderung wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt fünfzehn Tage danach in Kraft.
Der Genossenschaftsverband Coopbund wird den Gesetzestext genauer untersuchen und den Mitgliedern umgehend detaillierte Informationen zur Neuerung übermitteln.