Die Sozialbilanz
Klicken Sie hier, um die Sozialbilanz der Sozialgenossenschaften einzusehen, die Mitglied von Coopbund sind.
ZU DEN SOZIALBILANZEN DER GENOSSENSCHAFTEN
Transparenz für Gemeinnützigkeit
Die mit der Reform für gemeinnützige Einrichtungen (terzo settore = non-profit-Bereich = Gemeinnützigkeit) eingeführte Rechnungslegungspflicht kann für Sozialgenossenschaften und gemeinnützige Körperschaften zur Chance werden, ihre Tätigkeiten auf transparente Weise zu vermitteln.
Die Sozialbilanz ist viel mehr als eine Formalität, sie bietet die Möglichkeit, deutlich mehr zu erzählen als auf rein von wirtschaftlichen Interessen geprägten Vorstellungen möglich wäre, kann auch Außenstehende erreichen und die Rolle hervorheben, die gemeinnützige Körperschaften im Vergleich zur allgemeinen gesellschaftlichen Wertschöpfung spielen.
Sehen wir uns die in den vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale in agosto 2019) veröffentlichten Leitlinien an, um den Genossenschaften, die es noch nicht gemacht haben, zu helfen, die erforderlichen Daten und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Die Hinweise gelten ausschließlich für gemeinnützige Körperschaften und vereinheitlichen die vorhergehenden Anweisungen. Allerdings sind Freiräume für individuelle Gestaltung vorgesehen, um alle verschiedenartigen Einrichtungen angemessen darstellen zu können.
Folgende Träger sind angehalten, eine Sozialbilanz zu erstellen:
- Alle sozialen Unternehmen,, dazu gehören auch die Sozialgenossenschaften, unabhängig vom Umsatz.
- Die Dienstleistungszentren für ehrenamtliche Einrichtungen, unabhängig vom Umsatz.
- Gemeinnützige Körperschaften, aber keine sozialen Unternehmen, mit mehr als einer Million Euro Einnahmen oder Gewinn jährlich.
Die Sozialbilanz hat klar und verständlich abgefasst zu sein. Genutzte Quellen müssen wahre und nachprüfbare Informationen vermittelt haben, weil man sich an alle beteiligten Interessensgruppen (neudeutsch: stakeholder) wendet: Beschäftigte, Ehrenamtliche, Entscheidungsträger*innen, Verwaltungsleute, Zielgruppen, Bürger*innen, potentielle Spender*innen, Behörden …
Die Leitlinien enthalten zudem Mindestvorgaben für jede Bilanz:
- Die bei der Bilanzerstellung angewandte Methode, wobei Änderungen im Vergleich zu früheren Zeitabschnitten zu begründen sind.
- Allgemeine Informationen zur Körperschaft: meldeamtliche Angaben, Mission (neudeutsch: mission) und Wertvorstellungen, Tätigkeit, Einzugsgebiet, mit wem zusammengearbeitet und im Netz Kontakte gepflegt werden.
- Aufbau, Leitung und Verwaltung (neudeutsch: governance): Mitglieder, Demokratie im Unternehmen, Mitgliederbeteiligung am Körperschaftsleben, beteiligte Interessensgruppen.
- Menschen, die für die Körperschaft tätig sind: Haupt- und Ehrenamtliche, Bildung und Fortbildung, Entlohnungen, Vergütungen.
- Zielsetzungen und Tätigkeit: Informationen aller Art zur ausgeübten Tätigkeit, zu direkten und indirekten Nutznießer*innen, Ergebnissen und möglichst zu verursachten Auswirkungen, gegebenenfalls Qualitätsnachweise, Zielerreichung.
- Wirtschaftliche und finanzielle Lage: nach öffentlichen und privaten Quellen unterschiedene Herkunft wirtschaftlicher Mittel, Informationen zu Fonds, Sammlung und Bestimmung, allfällige Führungsprobleme.
- Weitere Informationen: Informationen nicht finanzieller Art, insbesondere umweltrelevante Angaben mit Bezug auf die ausgeführte Tätigkeit (Belastung, Indikatoren und umweltpolitische Maßnahmen), aber auch gesellschaftliche Gesichtspunkte (Gleichberechtigung für Frauen und Männer, Einsatz für Menschenrechte, gegen Korruption usw.) sowie zu Führungsgremien.
- Vom Kontrollgremium durchgeführte Überwachung: Art und Weise sowie Ergebnisse.
Die Leitlinien empfehlen ausdrücklich, die Sozialbilanz nicht allein als „ergebnisorientiertes Schriftstück“, sondern auch „durch Einbeziehung verschiedener Träger und Ansprechpartner als dynamischen Verweis auf die gesellschaftliche Wachstumsfähigkeit“ zu betrachten.
Das Schriftstück regt auf diese Weise die Beteiligung innerhalb und außerhalb an. Sie dient auch dazu, Verbesserung zu fördern, da sie Rechnungslegung, Bewertung und Ergebniskontrolle begünstigt, effizientere, auf Werte und Mission (’tschuldigung: mission) ausgerichtete Führung in die Wege leitet.
Der Verweis auf das Vorgehen ist zugleich ein Aufruf, den Schriftsatz nicht nur als in irgendeiner Schublade abgelegten „toten Buchstaben“ einzuschätzen, sondern als Grundlage für Entscheidungen und Veränderungen zu verwenden.
Schließlich steht die Sozialbilanz in enger Beziehung zur sozialen Leistungsbewertung (siehe Punkt 5, Zielsetzungen und Tätigkeit). Auch wenn letztere etwas anderes als bloß einen sozialen Rechnungsbericht darstellt, ist zu hoffen, dass beide aufeinander abgestimmt werden. Sie tragen auf diesem Weg dazu bei, Transparenz und Wertvorstellungen in Umlauf zu bringen, die es gemeinnützigen Körperschaften und sozialen Unternehmen gestattet, zu reifen und sowohl für die Beteiligten wie auch das Gemeinwesen besser wirken zu können.
Gemäß unbefristeter Regierungsverordnung Nr. 117/2017, Artikel 14 erstellte Sozialbilanz
WER:
- Soziale Unternehmen (einschließlich Sozialgenossenschaften)
- Dienstleistungszentren für ehrenamtliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Körperschaften mit jährlich mehr als 1 Million Euro Einnahmen
FÄLLIGKEIT: 30. Juni oder gleichzeitig mit der Betriebsbilanz-Hinterlegung (ab 2021 für das Jahr 2020)
VERÖFFENTLICHUNG:
- Staatliches Verzeichnis für gemeinnützige Einrichtungen / Handelsregister
- Unternehmenswebsite
MINDESTVORGABEN:
- Methode
- Allgemeine Informationen
- Unternehmensführung
- Menschen
- Zielsetzungen und Tätigkeit
- Wirtschaftlich-finanzielle lage
- Informationen zu Umwelt/Gesellschaft/Betriebsführung
- Überwachung
Die Sozialbilanz von Coopbund präsentiert Zahlen, Daten und Fakten zum Genossenschaftswesen in Südtirol und den Mitgliedsgenossenschaften von Coopbund.