Überarbeitung des Autonomiestatuts: Stellungnahme der Vertreter der Wirtschaft im K33
Südtirol steht aktuell gut da: Die Beschäftigungsquote liegt aktuell bei über 76 Prozent, die Kaufkraft hat sich in den letzten Jahren stabil entwickelt und für das laufende Jahr wird ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent prognostiziert. Ziel muss es sein, diese positive Entwicklung auch in Zukunft zu unterstützen – zum Wohle aller Südtirolerinnen und Südtiroler.
Die Autonomie, die Rolle Südtirols als Bindeglied zwischen Nord und Süd und das friedliche Zusammenleben und -arbeiten von verschiedenen Kulturen und Sprachgruppen hat wesentlich zu dieser positiven Entwicklung Südtirols beigetragen. Dies zu bewahren und auch für die Zukunft sicherzustellen, muss oberste Priorität sein – insb. bei Änderungen am Fundament dieses Landes, dem Autonomiestatut.
Die wesentlichen Anliegen der Wirtschaft bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts, die im Zuge des Autonomiekonvents von Alexandra Silvestri, Geschäftsführerin von Südtiroler Wirtschaftsring-Economia Alto Adige und Claudio Corrarati, Präsident von Rete Economia – Wirtschaftsnetz in die Diskussion eingebracht und folglich auch in das Abschlussdokument aufgenommen worden sind, betreffen die folgenden Punkte:
- Südtirol soll seine bedeutende Rolle als Brückenfunktion zwischen Nord und Süd wahrnehmen und ausbauen, insbesondere auch im Rahmen der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Ein stärkerer Austausch auf europäischer Ebene und eine Vertretung in den für das Land Südtirol wesentlichen Organen der Europäischen Union – wie beispielsweise im Ausschuss der Regionen – sollte sichergestellt werden.
Auch die autonome Umsetzung von EU-Richtlinien und Verordnungen sollte ausgebaut werden.
- Dies setzt voraus, dass Südtirol in möglichst vielen Bereichen primäre Gesetzgebungsbefugnis erhält. Dadurch kann u.a. sichergestellt werden, dass den besonderen Bedürfnissen der heimischen Unternehmen bei der Ausarbeitung von gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen wird. Südtirols Betriebe sind der Konkurrenz der ausländischen Betreibe noch stärker ausgesetzt, strategische Wettbewerbsfaktoren wie Steuerdruck, Grundverfügbarkeit oder Energiepreise sind daher noch entscheidender. Voraussetzung für die Übernahme von weiteren Kompetenzen muss die Sicherstellung sowohl der finanziellen als auch der personellen Ressourcen (know-how) sein.
Autonome Kompetenz bedeutet nicht, dass Südtirol sich abschotten soll bzw. kann, sondern im Rahmen von klar definierten Richtlinien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Maßnahmen setzen kann, die der besonderen Situation Südtirols – in geographischer, geschichtlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht – Rechnung tragen.
- Autonome Verwaltung von Kompetenzen setzt auch autonome Verwaltung von Ein- und Ausgaben voraus. Eine weitreichende Finanz- und Steuerautonomie, die auf transparenten Regeln aufgebaut und langfristig ausgerichtet ist, wird daher als wesentlich für die Entwicklung Südtirols angesehen.
Südtirol hat bereits die Steuersouveränität über die Lokalsteuern erreicht. Diese gilt es sinnvoll zu nutzen und eine Senkung der Lokalsteuern zu erreichen.
Bei den großen staatsweit angelegten Massensteuern wie z.B. Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer oder Wertschöpfungssteuer sollen Geltungsbereich, Bemessungsgrundlage und Abschreibungen staatlich geregelt bleiben, bzw. auch zunehmend europäisch geregelt werden. Das Land sollte jedoch einen größeren Spielraum hinsichtlich der Festlegung der Steuersätze (z.B. indem der Staat einen Mindeststeuersatz vorgibt, der die Finanzierung des Finanzausgleichs garantiert) und bei der Einführung von Freibeträgen, Abzügen etc erhalten.
Mit der Übernahme der Kompetenzen im Bereich der Kontrollen von der Einnahmeagentur könnten diese vereinfacht und vereinheitlicht werden.
Eine Stärkung der Stärken Südtirols als Bindeglied zwischen Nord und Süd, die Förderung der Mehrsprachigkeit, die Aufwertung von Exzellenzen, ein friedliches Zusammenleben und ein gemeinsames Gestalten der Zukunft unseres Landes sollten im Mittelpunkt jeglicher weiterer Überlegungen bei der Überarbeitung des Autonomiestatutes stehen.