Der Mutualitätsfonds Start
Das von der Genossenschaft TaktFilm gedrehte Video zum 30-jährigen Bestehen des Mutualitätsfonds Start:
Was ist Start und welche sind seine Ziele?
Start ist der Mutualitätsfonds zur Förderung des Genossenschaftswesens, dem alle Mitgliedsgenossenschaften von Coopbund von Rechts wegen angehören. Zweck des Fonds ist die Förderung und Finanzierung von genossenschaftlichen Unternehmen in Südtirol, insbesondere in der „Startphase“.
Wie funktioniert der Fonds?
Die Mitgliedsgenossenschaften von Coopbund wählen den Verwaltungsrat und den Aufsichtsrat von Start. Diese beiden Gremien prüfen die Darlehensanträge der Genossenschaften.
Eine externe Revisionsgesellschaft gewährleistet eine zusätzliche Kontrolle der Fondsaktivitäten.
Start übt eine verantwortungsbewusste Verwaltung der anvertrauten Gelder aus, denn die finanzierten Projekte müssen sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich nachhaltig sein.
Start kann folgende Formen der Unterstützung anbieten:
– Zinslose Finanzierungen
Start gewährt zinslose Finanzierungen an Genossenschaften, die eine positive Betriebsentwicklung aufweisen und deren Investitionsplan zu einer Verbesserung der Geschäftstätigkeit führt. Der Betrag der Intervention des Fonds darf in der Regel 80% des Gesamtbetrags der Investitionen, die in dem von der Genossenschaft vorgelegten Plan vorgesehen sind, nicht überschreiten.
– Beteiligung am Eigenkapital
Start beteiligt sich am Gesellschaftskapital der Genossenschaft als unterstützendes Mitglied und übernimmt nur eine zeitlich befristete finanzielle Unterstützungsfunktion.
– Rekapcoop
Start beteiligt sich an der Erhöhung des Genossenschaftskapitals mit einem Multiplikator von bis zum Dreifachen des von den Mitgliedern eingezahlten Betrags. Über Confidi ist es möglich, sich Liquidität zu verschaffen, indem ein unbesichertes Darlehen bei einer Bank der eigenen Wahl aufgenommen wird, welches maximal das Dreifache des neuen gezeichneten Kapitals, mit einer Confidi-Bürgschaft von bis zu 80% des Darlehenswerts sein kann.
Beispiel: Die Genossenschaft nimmt eine Kapitalerhöhung von 5.000 Euro vor, Start beteiligt sich am Gesellschaftskapital und wird mit 15.000 Euro unterstützendes Mitglied der Genossenschaft. Die gesamte Kapitalerhöhung beläuft sich somit auf 20.000 Euro. Durch die Aktivierung der Vereinbarung mit Confidi kann die Genossenschaft bei der Bank einen Kredit bis zu 60.000 Euro (20.000 Euro x 3) beantragen. Diese Vereinbarung ist Anträgen vorbehalten, die eine Investition zum Gegenstand haben.
Wir weisen darauf hin, dass Genossenschaften, welche die Voraussetzungen erfüllen, bei der Provinz einen Beitrag zur Kapitalerhöhung beantragen können (Landesgesetz 1 vom 8.01.1993).
Wie wird der Fonds finanziert?
Der Fonds wird durch die obligatorische Überweisung von 3% des Jahresgewinnes der an Coopbund angeschlossenen Genossenschaften finanziert, so wie es der Art. 11 des Gesetzes Nr. 59 vom 31. Januar 1992 vorsieht. Genossenschaften, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, erfüllen nicht die Voraussetzung der Mutualität und verlieren dadurch alle daraus schließenden Vorteile. Ein grundlegendes Merkmal der Genossenschaften ist nämlich die Förderung der Entstehung von neuen Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen.
Das Geld, das in den Fonds Start eingezahlt wird, wird nach einem Rotationssystem zur Verfügung gestellt, damit diejenigen, die es benötigen, davon Gebrauch machen können.
Die obligatorische Überweisung von 3% des Jahresgewinnes
Innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung der Jahresbilanz ist jede Mitgliedsgenossenschaft von Coopbund verpflichtet 3% des Jahresgewinns auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
IBAN: IT 10J 0808111604000311003634
Ist der aus dem Jahresgewinn resultierende Betrag niedriger als 10,33 €, so ist die Genossenschaft nicht verpflichtet, die Überweisung zu tätigen.
Wie kann man eine Finanzierung von Start beantragen
Um ein Start-Darlehen zu beantragen, muss man einen Termin vereinbaren, um die Bedürfnisse der Genossenschaft vorzustellen, und bei dem geprüft wird, welche Form der Unterstützung am besten geeignet ist. Anschließend muss der Antrag zusammen mit einer Reihe von Unterlagen, die die positive Entwicklung der Genossenschaft und die Nachhaltigkeit des beantragten Projekts belegen, beim Verwaltungsrat von Start eingereicht werden. Der Verwaltungsrat von Start trifft sich zur Entscheidung, und im Falle eines positiven Ergebnisses wird ein Vertrag ausgearbeitet, in dem die Bedingungen und Modalitäten der Rückzahlung festgelegt werden.
Bei den Investitionsentscheidungen wird auch eine angemessene Planung der verfügbaren Mittel berücksichtigt, die darauf abzielt, einer möglichst großen Anzahl von Begünstigten Zugang zu den Ressourcen des Mutualitätsfonds zu gewähren.
Für weitere Informationen:
start@coopbund.coop