Förderung für genossenschaftliche Körperschaften
In Südtirol sieht das Gesetz Förderungsmaßnahmen für die Entwicklung der Genossenschaften vor, dies laut Regionalgesetz 15/1988.
Mit der De-minimis-Regelung beschreibt man die Gewährung von Beihilfen an Unternehmen, deren Betrag als geringfügig anzusehen ist und keine wettbewerbsverzerrende Auswirkungen hat. Die Summe der einem Unternehmen gewährten Beihilfe kann in einem Zeitraum von drei Jahren den Schwellenwert von 200.000,00 Euro nicht überschreiten (100.000,00 Euro bei Unternehmen des Straßentransportsektors und 15.000,00 Euro bei Unternehmen im Agrarerzeugnissektor).
Genossenschaften und Konsortien, die im Register der Genossenschaften der Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit vorwiegend in Südtirol ausüben.
- Beratungstätigkeiten für den Beginn einer neuen Tätigkeit, um die Entwicklung der Genossenschaften im Hinblick auf Marktpräsenz, Produktivitätssteigerungen, Prozessoptimierung und Organisationsmanagement auszubauen, Verbesserung der Produktionstechnologien und Marketingtechniken, Marktforschung, Ausarbeitung von Systemen zur beruflichen Integration von benachteiligten Menschen. MAXIMALER BEITRAGSPROZENTSATZ: 50%;
- nicht obligatorische Ausbildungskurse des Personals, der Mitglieder und der Verwalter/Verwalterinnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in der antragstellenden Genossenschaft ausüben. MAXIMALER BEITRAGSPROZENTSATZ: 50%;
- obligatorische Ausbildungskurse des Personals. Es werden nur Kurse für Genossenschaften in den ersten drei Jahren nach der Gründung finanziert. MAXIMALER BEITRAGSPROZENTSATZ: 30%;
- Machbarkeitsstudien sowie verwaltungstechnische und organisatorische Begleitung in der Phase der Aufnahme der Tätigkeit und im Falle relevanter Betriebsreorganisationen. MAXIMALER BEITRAGSPROZENTSATZ: 50%.
- Kosten der Referenten und Experten;
- Kosten für Forschungseinrichtungen, Universitäten, Körperschaften, Verbände und andere öffentliche und private Einrichtungen;
- Kosten für Saalmiete, Simultanübersetzung und Lehrmaterial;
- Gebühren für die Einschreibung und die Teilnahme an Ausbildungsvorhaben.
- Minimum 2.500,00 Euro – Maximum 60.000,00 Euro (bei mindestens 10 Mitarbeitern und Posten A1 von mindestens 150.000,00 Euro, andernfalls 30.000,00 Euro);
- Für externe Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater, Expertinnen und Experten beträgt der Höchststundensatz 85 €/h zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Lohnkosten, Verpflegung und Unterkunft der an den Schulungen teilnehmenden Personen;
- Sachanlagevermögen (Grundstücke, Anlage, Geräte);
- immaterielles Anlagevermögen (Werbung, Patentrechte, Software, Markenzeichen);
- ordentliche Betriebskosten;
- Mehrwertsteuer, wenn sie keinen Kostenpunkt für den Antragssteller darstellt;
- Ausgaben für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die bereits vom Land finanziert wurden;
- Ausgaben für die Entwicklung von Qualitätssystemen und Zertifizierung (ISO)
- Werbemaßnahmen.
Für Fragen und Informationen rund um das Gesetz 15/1988 steht Ihnen unser Mitarbeiter Dr. Alex Baldo zur Verfügung: alex.baldo@coopbund.coop
Diese Beratungsdienstleistung wird den Mitgliedsgenossenschaften kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich bietet das Dienstleistungszentrum von Coopbund Coopservizi im Rahmen der Dienstleistungen Blaue Linie, gegen Bezahlung, eine professionelle Hilfe bei der Verfassung des Ansuchens und der Abrechnung an.