Reglement für arbeitende Mitglieder
Laut Gesetz 142/2001 müssen alle Genossenschaften ein internes Reglement für arbeitende Mitglieder verfassen. Dieses muss stets auf dem neuesten Stand gebracht und beim Arbeitsinspektorat hinterlegt werden.
Das Reglement muss die aktuelle Situation der Genossenschaft widerspiegeln, in Bezug auf die Art des Arbeitsverhältnisses zwischen dem arbeitenden Mitglied und der Genossenschaft.
Die Genossenschaften können sich für die Verfassung, Überprüfung oder Abänderung des Reglements an den Genossenschaftsverband Coopbund wenden.
Für weitere Informationen, können Sie uns gern kontaktieren!
legal@coopbund.coop