Wichtige Hinweise zu den Vollversammlungen der Genossenschaften 2019
Die Vollversammlung der Genossenschaften
Wie vom Statut und vom Zivilgesetzbuch vorgeschrieben, müssen die Genossenschaften, innerhalb der ersten 120 Tage nach der Abschließung der sozialen Bilanz (innerhalb den 30. April 2019) die erste Mitgliedervollversammlung für die Besprechung und Genehmigung der Bilanz zum 31.12.2018 einberufen. Wenn nötig kann man 30 Tage nach der ersten eine zweite Mitgliedervollversammlung einberufen.
Nur in Sonderfällen und falls das Statut es vorsieht, kann die Vollversammlung innerhalb 29. Juni 2019 einberufen werden.
Teilnahme von Coopbund oder Coopservizi
Es handelt sich um ein wichtiges Zusammentreffen der Mitglieder der Genossenschaft, darum bitten wir Sie uns das Datum der Versammlung rechtzeitig mitzuteilen und falls gewollt auch eine Einladung an Coopbund weiterzuleiten.
Genossenschaften, die an Coopservizi angeschlossenen sind und die Vorstellung der Bilanz seitens eines Buchhalters wünschen, sind gebeten uns dies sobald wie möglich mitzuteilen. Nur so kann die Teilnahme von Coopservizi an der Vollversammlung gesichert werden.
Senden Sie bitte die Mitteilungen bezüglich der Jahresversammlung an Elisabetta Sabatino , E-Mail elisabetta.sabatino@coopbund.coop / Tel.: 0471 – 067 102 / Fax: 0471 – 067 140;
Die Gesellschaftsbücher prüfen
Bitte vergessen Sie nicht, die Gesellschaftsbücher Ihrer Genossenschaft zu überprüfen. Falls die Vidimierung eines neuen Buches erforderlich wäre, können Sie sich an die Handelskammer wenden.
Die Mitgliedsgenossenschaften von Coopservizi können sich für diese Dienstleistung direkt an uns wenden.
Nutzung des H. Oberrauch-Saals
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Coopbund den angeschlossenen Genossenschaften für die Abwicklung der Vollversammlung den H. Oberrauch Saal (Freiheitsstr. 35 in Bozen) kostenlos zur Verfügung stellt.
Für Informationen und Vormerkungen können Sie sich an das Sekretariat wenden: info@coopbund.coop