Wohnbauförderungsgesetz wird erneuert
Der Neubau einer Erstwohnung mittels einer Genossenschaft wird weiterhin gefördert; das Land Südtirol wird aber in Zukunft vermehrt auf neue Wohnmodelle setzen. Coopbund und dessen Wohnbaugenossenschaften werden bei der Ausarbeitung des neuen Wohnbauförderungsgesetz mitarbeiten. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten.
Wer sich den Traum des Eigenheims erfüllen möchte, kann zuversichtlich in die Zukunft blicken. Das Land Südtirol wird wahrscheinlich auch noch in Zukunft den Bau der Erstwohnung unterstützen, eine Hilfe, auf die auch die Mitglieder der Wohnbaugenossenschaften zurückgreifen können. Das Land möchte aber in Zukunft auch neue Formen des Wohnens und das Wohlbefinden der Menschen durch soziale Vernetzung fördern. Außerdem soll auch die Wiedergewinnung und Sanierung bestehender Gebäude unterstützt werden. Dies geht aus dem Treffen des Landesrates Tommasini mit den Sozialpartnern, unter ihnen auch Coopbund, hervor. Unsere Vertreter haben sich bereit erklärt, gemeinsam mit Confcooperative und Arche, bei der Ausarbeitung des neuen Wohnbauförderungsgesetzes mitzuwirken.
Die Wohnbaugenossenschaften nehmen nämlich eine wichtige Rolle im Südtiroler Wohnbau ein und können zur Entwicklung neuer Wohnmodelle beitragen.