Wohnbaugenossenschaften: Der clevere Weg zum Eigenheim
Lesen Sie unsere Broschüre zum genossenschaftlichen Bauen: “Bau mit uns! Wohnbau- & Tiefgaragengenossenschaften”!
Lesen Sie unsere Zeitschrift die der Abteilung Wohnungsbau von Coopbund gewidmet ist: Infocoop 59!
Träumen Sie schon lange vom eigenen Zuhause? In Südtirol sind Wohnbaugenossenschaften der sicherste und verlässlichste Weg zum Eigenheim. Als Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Bürgern, Ihre Wohnung kostengünstig zu errichten.
Die Genossenschaften sind nämlich nicht auf Gewinn ausgerichtet, die Baukosten werden ständig überwacht und es kann um einen Beitrag für den Erwerb und die Erschließung des Baugrunds angesucht werden. Die Mitglieder werden bei den wichtigsten Entscheidungen der Wohnbaugenossenschaft miteinbezogen, ihre Bedürfnisse werden berücksichtigt und die Wohnungen können individuell gestaltet werden.
Der Genossenschaftsverband Coopbund betreut Bürger und Bürgerinnen, die in Südtirol ihre Wohnung mithilfe einer Genossenschaft errichten möchten.
Sind Sie am Bau einer Wohnung interessiert? Wir suchen Mitglieder für unsere Genossenschaften in folgenden Gemeinden:
Sind Sie am Bau einer Wohnung in anderen Südtiroler Gemeinden interessiert? Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns zu!
- kostengünstiges Bauen
- individuelle Gestaltung der Wohnungen
- Genossenschaften werden bei der Zuweisung von gefördertem Bauland bevorzugt
- rechtlicher Rahmen für das gemeinsame Bauen
- demokratische Entscheidungsfindung
Wer Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen (It L.G. 17.12.98 nr. 13 u. d. A.):
- mindestens 23 Jahre alt sein;
- seit mindestens 5 Jahren den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in Südtirol haben;
- den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in der Gemeinde haben, wo man das Gesuch einreicht;
- Staatsbürger von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren regulär im Landesgebiet aufhalten und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben;
- keine dem Bedarf der Familie angemessene und leicht erreichbare Wohnung besitzen, kein Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht an einer solchen Wohnung haben und in den 5 Jahren vor dem Gesuch ein solches Recht auch nicht veräußert haben;
- über ein Mindest-Nettoeinkommen von 1,22 (DFWL) verfügen und die gesetzlich vorgesehene Einkommensstufe nicht überschreiten;
- die Mindestpunkteanzahl von 16 Punkten muss erreicht werden (die Punkte werden nach dem Einkommen, der Ansässigkeit, dem Familienstand usw. berechnet).
- wenn Bankdarlehen aufgenommen wurden, über ein Nettoeinkommen verfügen, das nicht niedriger ist als gesetzliche Lebensminimum.
Möchten Sie überprüfen ob Sie die Voraussetzungen für den Beitritt zu einer Wohnbaugenossenschaft erfüllen? Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns zu:
patrizia.decristofaro@coopbund.coop
Wir werden die Voraussetzungen überprüfen und die Punktezahl berechnen. Falls sich in der angegebenen Gemeinde die Möglichkeit des Beitritts zu einer Genossenschaft ergibt, werden wir Sie kontaktieren. Darauf wird die Wohnbaugenossenschaft einen Antrag für die Zuweisung von gefördertem Bauland bei der Gemeinde einreichen.
Bürger, die eine Wohnung in Südtirol erwerben möchten, können sich an Coopbund wenden. Wir bieten kostenlose und zweisprachige Beratungen an und überprüfen die Voraussetzungen für den Beitritt zu einer Wohnbaugenossenschaft.
Außerdem bieten wir den Bürgern und Mitgliedern der Wohnbaugenossenschaften folgende Dienstleistungen an:
- Ausarbeitung der Satzung
- Ausarbeitung der internen Geschäftsordnung der Genossenschaft und eventuelle Änderungen
- Betreuung bei der Verwaltung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte und eventuelle Begleitung von Sitzungen
- Betreuung bei der Suche des Planers
- Betreuung bei der Gesuchstellung um die Zuweisung von gefördertem Baugrund (beinhaltet die Berechnung der Punktezahl der Mitglieder, das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und die Einreichung bei der Gemeinde)
- Betreuung bei der Gesuchstellung um Landesbeiträge und Einreichung bei der Provinz
- Zweijährliche Revision der Genossenschaft
- Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung
- Betreuung des Vergabeverfahrens für die Arbeitsausführung
- Betreuung bei der Endzuweisung der Wohnungen/Garagen an die einzelnen Mitglieder
Falls erwünscht:
- Ausarbeitung und Führung der Kostenaufteilungstabellen
- Ausgleiche
- Buchhaltungsdienstleistungen
Der Ablauf vom Eintritt als Mitglied bis zur Übergabe der Wohnung:
- Coopbund überprüft die Voraussetzungen, berechnet die Punktezahl
- Das zukünftige Mitglied stellt das Gesuch für die Einschreibung in die Wohnbaugenossenschaft.
- Coopbund sammelt die erforderlichen Dokumente ein und reicht das Gesuch für die Grundzuweisung bei der Gemeinde ein.
- Die Gemeinde erstellt eine Rangliste und der geförderte Baugrund wird der Genossenschaft zugewiesen.
- Der Architekt plant das Gebäudes und die einzelnen Wohnungen
- Die Gemeinde erteilt die Baukonzession
- Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten
- Coopbund unterstützt die Mitgliedern bei der Gesuchstellung und reicht das Gesuch für die Gewährung des Wohngeldes bei der Provinz ein
- Bau der Wohnungen
- Übergabe der Wohnungen an die Genossenschaft
- Übertragung des Eigentums an die Mitglieder
- Liquidierung der Genossenschaft
Auer: Wohnbaugenossenschaft Myre, Erweiterungszone Palain (2016)
Branzoll: Wohnbaugenossenschaft Cometa 2005 (2015)
Vahrn: Wohnbaugenossenschaft Dorfwiese (2015)
Leifers: Wohnbaugenossenschaften Toggenburg 2, Steinmannwald (2016)
>> Hier geht’s zu den Neuigkeiten unserer Wohnbaugenossenschaften
- Interessensbekundigung– Bei Anfragen auf Mitgliedschaft dieses Formular ausfüllen und an Coopbund übermitteln. Falls sich in der angegebenen Südtiroler Gemeinde die Möglichkeit für die Gründung einer Genossenschaft ergibt, werden wir Sie kontaktieren.
Für weitere Informationen: patrizia.decristofaro@coopbund.coop
>> Hier finden Sie die Wohnbau-Broschüre zum Download